In der Sache handelt es sich um eine Investur und Belehnungsurkunde
der Klosterkirche Sitzenrode über die Versorgung des Klosters durch
Landzins (Hufe), Mühlenabgabe (Weizen)und Hönigtopfabgabe.
Unter Bannandrohung durfte die Belehnungsurkunde nicht verändert werden. |