Das Leben der Bauern, Häusler und Handwerker auf dem Rittergut war durch die Machtverhältnisse bestimmt. Die Bauern waren zur Fronarbeit mit Pferd oder Hand, den sogenannten Spann- und Handdiensten verpflichtet. Die Frondienste bildeten einen Teil der bäuerlichen Lasten und waren in ganz Europa allgemein üblich. Sie wurden mit der Bauernbefreiung 1832 abgeschafft.
Als Lehnsherren standen den Rittergutsbesitzern eine Reihe von Einkünften an Geld und Naturalien zu. Bei jedem Verkauf eines Bauerngutes erhielt er den 20. Teil des Wertes aller Grundstücke in bar bezahlt.
Besonders im 17. Jahrhundert vergrößerten die Rittergüter ihre Fluren durch Ankauf von kleineren Gehöften. Mit dem Geld der Bauern kauften sie praktisch deren Grundstücke. Diese Entwicklung nannte man Bauernlegen.
Auch die Rittergüter Mockritz und Rittmitz erweiterten in dieser Zeit ihren Besitz. Der Gutsherr herrschte auf seinem Hof wie ein kleiner König über das niedere Volk der Bauern.
Im Mittelalter war der Lehnsherr und später der Rittergutsbesitzer seinen Landesherren verpflichtet für öffentliche Dienste zur Verfügung zu stehen, sei es für die Verwaltung oder sei es für militärische Aufgaben. Das zwang die Betroffenen häufig am Regierungssitz Wohnungen zu nehmen und ihre Güter Verwalten zu lassen.
Auch die Schönbergs zählten zu den bekanntesten adligen Gutsbesitzern in Sachsen. Sie bekleideten zahlreiche öffentliche Ämter, hauptsächlich die von Berghauptleuten im sächsischen Bergbau.
Mockritzer Ritter besaßen in der Ritterstraße in Döbeln Häuser. Die Verrohung der Sitten im 30jährigen Krieg auch in diesen Kreisen zeigt ein Beispiel, über das eine Chronik berichtet. Am 13. Oktober 1628 stürzte ein Mockritzer Ritter in Döbeln voll betrunken von seinem Pferd und verstarb 3 Stunden darauf.
Allerdings sagten andere Quellen er sei an der Pest gestorben.